Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aare Fenster GmbH 2018
Neubau / Umbau / Sanierung
1.0 Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen unseren sämtlichen Lieferungen und Leistungen zugrunde, sofern nicht gegenseitig schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden. Die Bestellung von Waren schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer ein. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern sie von uns nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Einkaufsbedingungen des Kunden in jedem Fall vor.
2.0 Offerten/Vertragsschluss
2.1 Offerten, welche keine Annahmefrist enthalten, sind freibleibend, d.h. die Aare Fenster GmbH behält sich das Recht vor, Aufgrund des Angebotes einen Vertrag abzuschliessen oder nicht.
2.2 Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung deren Annahme mündlich oder schriftlich bestätigt haben. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen.
3.0 Preise
3.1 Insofern Schriftlich vereinbart gilt die Auftragsbestätigung.
4.0 Zahlungsbedingungen
4.1 Wir behalten uns das Recht vor, Anzahlungen im Voraus oder eine andere finanzielle Garantie vor der Annahme oder der Ausführung der Bestellung zu verlangen.
4.2 Die Rechnungsbeträge sind wie in der gegenseitig unterschriebenen AB zahlbar und fällig. Zahlungsverzug berechtigt die Aare Fenster GmbH vom Vertrag zurückzutreten und-od. Schadenersatz zu fordern. 30 Tage nach Fälligkeit werden, ohne besondere Mahnung, 5% Verzugszins verrechnet. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.
5.0 Lieferung
5.1 Lieferungen werden so schnell wie möglich ausgeführt, Teillieferungen sind erlaubt. Wird der Versand aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht, so kann die Lieferung nur für kurze Zeit zwischengelagert werden. Wird das Montagedatum bauseits Massiv verschoben und entstehen uns hierdurch Kosten, werden diese in Absprache mit der Bauherrschaft weiterverrechnet.
6.0 Lieferfristen
6.1 Für die Einhaltung von uns angegebener Versand- und Lieferfristen haften wir nur, wenn diese von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Provisorisch angegebene Kalenderwochen sind nicht verbindlich. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersatzansprüche, das Recht auf Preisminderung oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
7.0 Nutzen und Gefahr
7.1 Bei Montage durch Aare Fenster GmbH gehen Nutzen und Gefahr bei Beginn der Montagearbeiten aber spätestens mit der gegenseitigen Abnahme der Arbeiten auf den Kunden über.
7.2 Bei Neu und Umbauten wird durch uns eine Zwischenabnahme verlangt, bei welcher der zuständige Bauleiter anwesend sein muss. Wird dies nicht gewährt, gilt das Werk bis dahin als abgenommen und in einwandfreiem Zustand.
8.0 Eigentumsvorbehalt/Rücktritt
8.1 Die gelieferten od. abgeholten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Wir sind berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen. Falls der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug kommt, sind wir nach der Rücktrittserklärung berechtigt, die Ware in unseren Besitz zu nehmen.
8.2 Der Käufer ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Dem Käufer ist es untersagt, solange er nicht Eigentümer des Vertragserzeugnisses geworden ist, diese zu verpfänden, zu vermieten oder auszuleihen. Ein etwaiger Weiterverkauf der Erzeugnisse hat unter Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung durch den Letztabnehmer zu erfolgen, und der Käufer überträgt schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch in voller Höhe sicherungshalber auf uns.
9.0 Produkte Garantie
9.1 Bei Produkte Garantieansprüchen gelten die Garantieleistungen gemäss Hersteller bzw. die vertraglich vereinbarten Garantieerweiterungen. Schadhafte Produkte werden wir nach unserer Wahl kostenlos reparieren oder ersetzen. Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt die Garantieverpflichtung. Für Produkte, an welchen vom Käufer oder Dritten Änderungen oder Reparaturen ausgeführt wurden, ist die Garantie verwirkt.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, uns die zur Mangel-Beseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls wir von jeglicher Garantieverpflichtung befreit sind. Drittfirmen dürfen nur auf gegenseitigem Einverständnis involviert werden. Eine Kostengutsprache muss unsererseits schriftlich genehmigt werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung, einer unfachgemässen Bedienung oder von uns nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen.
9.3 Mängel sind sofort nach Entdeckung bei uns schriftlich innert 7 Tagen zu rügen. Hat der Käufer den Mangel nicht innert den gesetzlichen Fristen gerügt, verwirken die Garantieansprüche. Bei Geltendmachung von Garantieansprüchen hat der Käufer den Kaufbeleg vorzuweisen. Andernfalls sind wir berechtigt, Garantieleistungen ohne weiteres abzulehnen.
9.4 Garantieansprüche berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
10.0 Haftung auf Arbeitsleistung
10.1 Gem. OR geregelt; 2 Jahre auf offensichtliche Mängel, 5 Jahre auf unwissentlich verdeckte Mängel und 10 Jahre auf wissentlich verdeckte Mängel.
10.2 Vereinbarte Anschlags-Platz- und Baustellenbedingungen müssen wie abgesprochen vorbereitet sein, a